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Staatlich gedeckter Betrug?


Das wohl fragwürdigste Gerichtsurteile, das es in einem angeblichen Rechtsstaat jemals gab und von dem die Massenmedien bisher kaum zutreffend berichteten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.10.2005 (IV ZR 162/03) die intransparenten Kostenklauseln in Kapital-Lebensversicherungs-
Verträgen zwar beanstandet, jedoch hat er nicht die erforderlichen Konsequenzen daraus gezogen.

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 305c


Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen im Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Damit wäre ein solcher Vertrag „schwebend unwirksam“ und müsste von Beginn an aufgehoben werden. Das würde bedeuten, es werden alle gezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückerstattet.

Wie urteilt der BGH: 
Aus diesem Urteil, sei nun die Konsequenz zu ziehen, dass die Konzerne ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens die Hälfte der Beiträge zurückzahlen müssen...

Wie bitte? 
Ein Trickbetrug mit rechtswidrigen Kostenklauseln wird höchstrichterlich bestätigt – und „zur Strafe“ muss der Täter nur die Hälfte seiner Beute zurückgeben? Hat man so etwas schon jemals gehört? Und dabei handelt es sich auch noch um die Hälfte, die er ohnehin hätte zurückgeben müssen! Das ergaunerte Vermögen wird ihm trotzdem fast komplett zugesprochen!

Handeln Sie jetzt, denn Morgen oder Übermorgen kann es schon zu spät sein.

     





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Das erklärt alles!

Über welches Produkt darf man sonst ungestraft diese Aussage machen? Wer betrügerische Produkte verkauft ist ein .....
Eine Versicherung kann nicht in die Pleite gehen? Na dann schauen Sie sich das mal genau an.

Schützen Sie Ihre Ersparnisse




Nichts ist mehr sicher, auch nicht Ihre Lebensversicherung. Sorgen Sie vor, Garantien gibt es nicht mehr, weder bei der Bank noch bei den Versicherern. Sie brauchen sich nur die neuen

Geschäftsbedingen(AGB) der Banken und Sparkassen in der BRD ab 01.11.09 anschauen und sich zu fragen: "Wer ist eigentlich die höhere Hand in diesen Bedingungen?" 

Sie haben diese Bedingungen alle anerkannt, so etwas wie, das habe ich nicht gewusst, gibt es nicht mehr.

Der Trick mit der Riesterrente

Riester Nachteile

Nehmen wir mal an: Sie legen 1200¤ also 100 ¤ im Monat in eine Riesterrente an. Sie haben ein Kind, geb. nach 2007, staatl. Förderung 300,-¤.  Ihre Grundförderung, 154,-¤ = 454,-¤ Förderung, Das ist nur ein Traum! mehr auf: Riesterzulage ?


Volker Pispers erklärt die Riesterrente
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Uniwagnis Datei

Die Versicherer sammeln über uns, ihren Kunden,  Daten von denen wir so gut wie nichts wissen und sie auch nicht wollen dass wir es wissen!



§ 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt:

Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
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GDV-Mitglieder

Wenn Ihre Versicherung in dieser Liste hier steht, müssen Sie davon ausgehen, dass alle anderen 468 GDV- Mitgliedsunternehmen in dieser Liste, auf Ihre Daten zugreifen können.
Ich bitte Sie---------was hat das noch mit Datenschutz zu tun....
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