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| So sollen dem Versicherungskunden rechtzeitig vor Antragstellung alle Verbraucherinformationen ausgehändigt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Ob zwischen der Aushändigung der Informationsunterlagen und der Antragstellung eine bestimmte Mindestfrist liegen muss (damit der Versicherungsnehmer ausreichend Zeit bekommt, die Unterlagen vor seiner Willenserklärung zur Kenntnis zu nehmen), ist derzeit noch unklar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Künftig stehen in der Abschlussphase zwei Modelle zur Verfügung: Antrags-Modell und das Invitatio-Modell. Nicht bei allen Produkten oder Produktkombinationen funktionieren beide Modelle, und es variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft, ob nur ein Modell oder beide angeboten werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Antrags-Modell | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Vor Abgabe seiner Vertragserklärung müssen dem Kunden alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt werden. Vorläufiger Versicherungsschutz ist möglich. Der Kunde bestätigt den Erhalt des Infopakets und unterschreibt den Antrag. Der Antrag wird policiert und der Vertrag ist damit geschlossen. Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit besteht Pflicht zur Beratung undBetreuung des Kunden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Invitatio-Modell | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beim Invitatio-Modell findet zwischen Kunde und Vermittler ein Informations- und Beratungsgespräch statt, das natürlich ebenfalls dokumentiert werden muss. Dann stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Angebotsangabe. Das heißt, er fordert einen Versicherer auf, ein Angebot abzugeben, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen er bereit ist, ihn zu versichern. Ist die Versicherungsgesellschaft bereit, den Kunden abzusichern, so schickt sie dem Kunden einen Antrag in Form einer Police. Gleichzeitig übergibt sie alle notwendigen Unterlagen. Wenn der Kunde die unterschriebene Annahmeerklärung an den Versicherer zurücksendet, gilt der Vertrag als geschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vor- und Nachteile des Antrags-Modells | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Vor- und Nachteile des Invitatio-Modells | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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