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Unfallversicherung Schadensanzeige genau ausfüllen

Hat jemand nicht nur eine Unfallversicherung sondern mehrere Unfallversicherungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, darf er diese Unfallversicherungen gegenüber der Versicherung nicht verschweigen.
Die Richter am Oberlandesgericht wiesen eine Klage eines Mannes zurück, der trotz Nachfrage nicht angegeben hat, dass er noch weitere Unfallversicherungen hat. Selbst Versicherungen über den Arbeitgeber oder einen Verein hätte er nennen müssen. Die Versicherungsgesellschaften versuchen dadurch Missbrauch der Versicherung vorzubeugen. Dabei wollen sie auch feststellen, ob jemand vor einem Schaden ungewöhnlich viele Policen abgeschlossen hat. Mehrere Unfallversicherung zu haben ist grundsätzlich erlaubt. Nur sollte man bei einer Schadensanzeige sehr genau darauf achten nichts zu verschweigen.