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Die Uniwagnis.- oder HIS-Datei






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Wer regiert UNS eigentlich?

 

Sie haben sich doch bestimmt schon des Öfteren gefragt, von wem werden wir eigentlich regiert?


Wenn Sie diese Seite gelesen haben, wissen Sie es!

 

Immer von denen, die sich ihre eigenen Gesetze machen bzw. machen lassen können.

Es gab mal Zeiten, in denen der Mensch im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung stand. Heute ist der Mensch nur noch Mittel. Punkt

















Der Aufwand von Vielen, hat sich in den letzten Jahren erst einmal gelohnt. Ein kleiner Schritt ist getan, aber noch ein großes Stück Arbeit liegt noch vor uns:
Die Versicherungsunternehmen müssen ab 1. April 2009 offen legen, warum sie mit einem Kunden, einen von diesem gewünschten Vertrag nicht abschließen. Ab diesem Datum wird die so genannte "schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Datensammlung, auf die die Versicherungsunternehmen zugreifen können, ist stattlich: Mehr als neun Milliarden Einträge haben die Versicherer in ihrer Melde-Datei bereits zusammengetragen.
Aber warum, fragen wir Sie, was hat sich damit geändert?
"NICHTS"
Denn es nützt mir überhaupt nichts, zu wissen dass ich dort drin stehe, der Fakt ist derselbe. Ich bekomme keinen Versicherungsvertrag oder nur einen mit einer höheren Prämie und meine Daten schwirren weiter zwischen verschiedenen Unternehmen hin und her.

Wenn Ihre Versicherung in dieser öffentliche Liste des GDV  steht, müssen Sie davon ausgehen,  dass über 400 andere Versicherer auf Ihren gespeicherten Daten Zugriff haben.

Diese HIS-Datei ist und bleibt gesetzeswidrig und gehört verboten, fertig - aus!  Diese Vorgehensweise verstößt vor allem gegen das Kartell-Recht, (wie auch die Schufa der Banken übrigens) - da es sich um Informationen handelt die mehreren voneinander rechtlich unabhängigen Unternehmen zur Einsicht stehen.

Dies ist Absprach in einem ganz perfiden Spiel.

§ 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt: Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten
Aber:
Mit der Gruppenfreistellungsverordnung Art. 249 EG-Vertrag für die Versicherungswirtschaft werden bestimmte Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen von dem in Artikel 81 EG-Vertrag festgelegten Verbot wettbewerbswidriger Verhaltensweisen wieder freigestellt.

Jetzt frage ich Sie, was soll das? Für wen ist die EU in diesem Fall gut, für uns?
Dann brauchen wir uns auch nicht mehr die Frage stellen, warum es so viele Gegner der EU gibt!
Dieser Artikel im EG-Vertrag muss weg, denn mit Wettbewerb hat das nichts mehr gemein! 


Diskutiert wurde darüber in der EU-Kommission schon des Öfteren, aber geändert wurde nichts.
Wenn so der Wettbewerb der Zukunft aussieht, na dann gute Nacht.


Es gibt in Deutschland zurzeit noch kein Mittel um diese Methoden zu verhindern, auch wenn der GDV jetzt die HIS-Datei einer "Firma des privaten Rechts" übertragen hat.


Aber eines kann man machen. "Streichen Sie den besagten Passus im Antrag, bevor Sie unterschreiben.
Wenn Sie ihn nicht finden, fragen Sie ihren Vertreter!

Hier der Link  von der Sie sich Ihre Eintragungen aus der His-Datei schicken lassen können. Einmal im Jahr ist dieser Service kostenlos.
"Arvato Financial Solutions"